Flexibilisierungszuschlag

Der Flexibilisierungszuschlag!

Ein Flexibilisierungszuschlag gebührt unter folgenden Voraussetzungen:

Ein Einspringen wird an einem dienstfreien Tag vereinbart oder nach einer Unterbrechung
von mindestens 1,5 Stunden wird ein zweiter ungeplanter Dienstblock freiwillig
übernommen. Achtung! Wenn du die 1,5 Stunden Pause nicht machst, bekommt du keinen Zuschlag.

Das Einspringen wird innerhalb von 3 Kalendertagen vor dem Tage des Dienstbeginnes
bekannt gegeben und vereinbart.

Zum dienstfreien Tag:

Die Regelung umfasst jeden dienstfreien Tag, unabhängig davon, warum an diesem Tag kein Dienst zu
leisten gewesen wäre. Daher gebührt der Zuschlag nicht nur für ein Einspringen an dienstfrei geplanten
Tagen sondern auch, wenn ein Zeitausgleich oder Urlaubstag geplant war. Im Falle eines Urlaubstages,
bleibt dieser Urlaubstag dann natürlich erhalten.

Zur Differenzierung Dienst und zusätzlicher Dienstblock

Bei der Differenzierung zwischen einem Dienst und einem zusätzlichen Dienstblock ist darauf abzustellen,
ob an einem ansonsten gänzlich freien Tag (dienstfrei, Urlaub, Zeitausgleich) ein Einspringen erforderlich
ist (Dienst) oder ob an diesem Tag schon ein Dienst vereinbart war (zusätzlicher Dienstblock).

Beispiel1:

Ursprünglich wäre Donnerstag als freier Tag geplant. Am Montag wird klar, dass ein
Einspringen am Donnerstag des Mitarbeiters nötig wird und mit diesem vereinbart. Innerhalb der
Frist von 3 Kalendertagen vor dem Tag des Dienstbeginnes sind bei Bekanntgabe am Montag, der
Dienstag, der Mittwoch sowie der Donnerstag. Der Tag der Mitteilung wird in die 3-Tages-Frist nicht
mit eingerechnet, daher ist hier der Montag nicht mitzurechnen. Da das Einspringen somit innerhalb
von 3 Kalendertagen liegt, gebührt ein Zuschlag.

Ebenfalls ein Zuschlag gebühren würde, wenn ein
Einspringen auch am Dienstag oder Mittwoch erforderlich wäre. Erfolgt die Vereinbarung des
Einspringens am Freitag und ist das Einspringen erst am Montag der folgenden Woche erforderlich
gebührt ebenfalls ein Zuschlag.

Beispiel 2:

Hier wurde ursprünglich am Freitag der freie Tag geplant, das Einspringen wird am
Montag vereinbart. Da die Erforderlichkeit des Einspringens nicht innerhalb von 3 Tagen vor
Dienstbeginn, sondern 4 Tage vor Dienstbeginn mitgeteilt wurde, gebührt kein Zuschlag.

Beispiel 3:

Hier wurde ursprünglich am Donnerstag ein Dienst von 09.00 bis 12.00 Uhr geplant, das
Einspringen für einen weiteren Dienstblock von 14.00 bis 18.00 Uhr wird am Montag vereinbart. Da
das Einspringen innerhalb von 3 Tagen vor Dienstbeginn vereinbart wurde, gebührt ein Zuschlag
 in Höhe von € 10,- für den zusätzlichen Dienstblock.